Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0906
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Sachverhalt: der BAbg. Kleszcz, Gabriel und SPD-Fraktion
Seit längerem ist der Bezirksverwaltung und der Bezirkspolitik bekannt, dass mehrere Schulstandorte im Bezirk mittelfristig durch die jeweiligen Schulnutzungen aufgegeben werden sollen. Dies betrifft neben einigen ehemaligen Sonder- und Förderschulstandorten auch Standorte der Berufs- und Grundschulen. Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2016 hat diese Standorte in die Flächenanalyse bereits miteinbezogen. Sollten diese Standorte mittelfristig aufgegeben werden und nicht in andere Nutzungen übergehen, so können diese Flächenpotenziale einen bedeutenden Beitrag als Reserve für die Wohnungsbauentwicklung darstellen. Ziel einer klugen bezirklichen Wohnungsbaupolitik sollte es sein, sich frühzeitig mit den Entwicklungsoptionen dieser Standorte zu beschäftigten und zeitnah ein koordiniertes Vorgehen zur Entwicklung dieser Standorte in die Wege zu leiten.
Petitum/Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1.Das Bezirksamt lädt Vertreter der zuständigen Dienststellen und Landesbetriebe (z.B. BSB, HIBB, SBH, LIG) in den Stadtentwicklungsausschuss ein. Die Vertreter sollen darstellen, welche Schulen im Bezirk Bergedorf zu welchem Zeitpunkt entmietet werden sollen und ab wann diese Flächen für andere Entwicklungszwecke (Wohnungsbau) zur Verfügung stehen.
2.Das Bezirksamt erarbeitet in Abstimmung mit den entsprechenden Dienststellen (siehe Punkt 1) für den Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage, welche Entwicklungsoptionen für die jeweiligen Standorte bestehen. Diese Vorlage soll insbesondere folgende Informationen umfassen:
-Darstellung der gegenwärtigen planungsrechtlichen Festsetzungen; -Darstellung der möglichen Art der Nutzungen gemäß gegenwärtigem Planrecht und Empfehlungen für eine planungsrechtliche Änderung; -Darstellung der potenziell entwickelbaren Wohneinheiten und Wohnnutzungen; -Darstellungen von gegenwärtigen Restriktionen und Entwicklungshemmnissen (z.B. Denkmalschutz); -Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Bezugnahme auf die Entwicklung der jeweiligen Standorte.
3.Auf der Grundlage der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und der Vorlage der Verwaltung erstellt der Stadtentwicklungsausschuss für die jeweiligen Standorte Kriterien, die bei den Konzeptausschreibungen des LIG zwingend zu berücksichtigen sind.
Anlage/n: ---
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