Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0918.1  

 
 
Betreff: Verteilung der Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur auf die Bezirke
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-Fraktion
Fraktion GRÜNE Bergedorf
Bezüglich:
20-0918
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
29.09.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf an Fachausschuss verwiesen   
Kulturausschuss
10.10.2016 
Sitzung des Kulturausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

der BAbg. Strehlow, Michiels-Lein, Lenné und SPD-Fraktion

der BAbg. Rüssau, Lühr und Grünen-Fraktion

 

Kulturpolitik in Hamburg besteht nicht nur aus Projekten mit internationaler Strahlkraft wie der Elbphilharmonie, sondern auch aus der Förderung von Institutionen in den Quartieren. Dazu gehören neben den als Kulturvermittler unverzichtbaren Hamburger Öffentlichen Bücherhallen auch Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Stadtteilkulturprojekte. Sie alle sind wichtige Bausteine für ein lebenswertes Hamburg.

 

Die wesentliche finanzielle Basis zur Förderung von Stadtteilkultur sind die Rahmenzuweisungen der Kulturbehörde an die Bezirke für die Stadtteilkultur. Sie sind zuletzt im Jahr 2009 erhöht worden. Die Verteilung der Rahmenzuweisungen an die Bezirke ist auf den Erhalt gewachsener Strukturen ausgerichtet und will durch Planungssicherheit erfolgreiche Arbeit stabilisieren, lässt dadurch aber Strukturveränderungen vor Ort unberücksichtigt. Aus diesem Grund erhalten einige Bezirke weniger finanzielle Mittel als es ihrem Anteil an der Einwohnerschaft Hamburgs entspricht.

 

Für den Bezirk Bergedorf ist insbesondere bedauerlich, dass die finanziellen Mittel für die LOLA nicht auskömmlich sind und das KulturA keine Förderung als Stadtteilkulturzentrum erhält, obwohl es genau diese Funktion erfüllt. Darauf hat die Bezirksversammlung mit der Drucksache 20-0833 im Mai 2016 nachdrücklich hingewiesen.

 

Die Rahmenzuweisung für die nächsten beiden Jahre wird im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 festgelegt. Für diesen stehen die Beratungen und die Beschlussfassung zum Ende des Jahres an. Die Kulturbehörde und folgend der Senat werden dazu zunächst einen Entwurf des Haushaltes verabschieden.

 

 

Die Kulturbehörde teilt die Einschätzung der Bezirksversammlung zur Bedeutung stadtteilkultureller Angebote auf Quartiersebene. Stadtteilkultur eröffnet neue Räume zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, trägt zur Stärkung initiativer, zivilgesellschaftlicher Strukturen bei, befördert den interkulturellen Dialog und baut Brücken zwischen unterschiedlichen, kulturellen Milieus. Grundlage der Stadtteilkulturförderung in den Bezirken ist die Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2014 - 2018.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Kulturbehörde zu der Anfrage der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

 

  1. Sehen die Haushaltsentwürfe der Kulturbehörde und des Senats, soweit sie schon vorliegen, eine Erhöhung der Mittel für die Stadtteilkultur vor?

a) Wenn ja, um welchen Betrag und wie soll der auf die Bezirke verteilt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Ja. Der in 2017 und 2018 vorgesehene Zuwachs (2017: 400 Tsd. Euro - 2018: weitere 400 Tsd. Euro) soll einerseits jährlich gemäß dem prozentualen Anteil der Bezirke am Bestand als Ausgleich von Tarif- und Kostensteigerungen und andererseits im Sinne eines Festbetragsanteils von jeweils 30 Tsd. Euro in 2017 und 2018 pro Bezirk ausgebracht werden. Hierdurch soll allen Bezirken gleichermaßen die Chance eingeräumt werden, neue Impulse zu setzen. Ab 2019 wird der Ansatz der Rahmenzuweisung per anno um 1,5 % erhöht. Die Schlüsselung des Budgets folgt dann dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke am Budget des Vorjahres.

 

 

  1. Wird das KulturA gemäß der Forderung der Bezirksversammlung Bergedorf (Drucksache 20-0833) in die Regelförderung der Kulturbehörde für die Stadtteilkultur aufgenommen?

a) Wenn ja, mit welcher Summe? b) Wenn nein, warum nicht?

Die Kulturbehörde weist darauf hin, dass die Bezirke auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur eigenständig die Feinspezifikation der Rahmenzuweisung vornehmen. Dazu gehört auch die Aufnahme neuer Einrichtungen in das Förderbudget.

 

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgt die gegenwärtige Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bezirke?

Die gegenwärtige Verteilung berücksichtigt auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur insbesondere die bedarfsgerechte Ausstattung der Bezirke bezogen auf deren gewachsenen Bestand von Einrichtungen und zielt auf Planungssicherheit ab.

 

 

  1. Wie wird der Verteilungsschlüssel der Mittel begründet?

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Soll dieser Schlüssel künftig verändert werden?

Der Schlüssel berücksichtigt die Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes.

 

Vor dem Hintergrund sich immer wieder verändernder Erwartungen und Bedarfslagen weist die Kulturbehörde abschließend darauf hin, dass eine vertiefende, sozialräumlich profilierte Planung zu Perspektiven der Stadtteilkulturförderung die gemeinsame Argumentation für den Förderbereich stärken kann. Die Globalrichtlinie Stadtteilkultur beschreibt in Ziffer 5 diesen Planungsprozess als Dialog zur Identifizierung von Bedarfen und Entwicklungspotenzialen in spezifischen Einrichtungen, in Projekten und in einzelnen Sozialräumen.

 

 

 

 


Petitum/Beschluss:

---

 


Anlage/n:

---

 

Stammbaum:
20-0918   Verteilung der Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur auf die Bezirke   Dezernat Steuerung und Service   Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG
20-0918.1   Verteilung der Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur auf die Bezirke   Dezernat Steuerung und Service   Antwort