Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0945
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Sachverhalt:
Antrag der BAbg. Tilsner, Roßborg und SPD-Fraktion
Der Dünenweg in Lohbrügge ist eine ringförmige Wohnstraße mit zwei Einfahrten vom Ladenbeker Furtweg, die bislang in beide Richtungen befahren werden können.
Durch einen Neubau an der nördlichen Einmündung und die damit verbundene Erweiterung des Gewerbebetriebes im Erdgeschoss kommt es zu einem erhöhten PKW-Aufkommen in diesem Teil der Straße, der zusätzlich auf der einen Seite beparkt wird.
Durch den gestiegenen Parkraumverkehr im Bereich des Gewerbebetriebes (Bäckerei) kommt es für die Anwohner zu Beeinträchtigungen und durch Begegnungsverkehr auch zum Teil zu kritischen Fahrmanövern.
Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner verbessern, da es durch die Einbahnstraßenregelung klare Fahrtrichtungsvorgaben für die Fahrzeuge gäbe.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Bogen des Dünenwegs zu prüfen. Dabei soll das Radfahren in beide Richtungen erlaubt bleiben. Dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung ist über das Prüfungsergebnis einschließlich eines Vorschlags zur Richtung der Einbahnstraßenregelung zu berichten.
Anlage/n: ---
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