Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0945  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Dünenweg - beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:641.00-20/3125
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
29.09.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Antrag der BAbg. Tilsner, Roßborg und SPD-Fraktion

 

Der Dünenweg in Lohbrügge ist eine ringförmige Wohnstraße mit zwei Einfahrten vom Ladenbeker Furtweg, die bislang in beide Richtungen befahren werden können.

 

Durch einen Neubau an der nördlichen Einmündung und die damit verbundene Erweiterung des Gewerbebetriebes im Erdgeschoss kommt es zu einem erhöhten PKW-Aufkommen in diesem Teil der Straße, der zusätzlich auf der einen Seite beparkt wird.

 

Durch den gestiegenen Parkraumverkehr im Bereich des Gewerbebetriebes (Bäckerei) kommt es für die Anwohner zu Beeinträchtigungen und durch Begegnungsverkehr auch zum Teil zu kritischen Fahrmanövern.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner verbessern, da es durch die Einbahnstraßenregelung klare Fahrtrichtungsvorgaben für die Fahrzeuge gäbe.

 

 


Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Bogen des Dünenwegs zu prüfen. Dabei soll das Radfahren in beide Richtungen erlaubt bleiben. Dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung ist über das Prüfungsergebnis einschließlich eines Vorschlags zur Richtung der Einbahnstraßenregelung zu berichten.  

 

 


Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0945   Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Dünenweg - beschlossene Fassung   Dezernat Steuerung und Service   Antrag
20-0945.01   Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Dünenweg   Dezernat Steuerung und Service   Mitteilung