Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0939.1  

 
 
Betreff: Neustrukturierung der ambulanten Notfallversorgung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:582.01-02
  Bezüglich:
20-0939
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
24.11.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Auskunftsersuchen der BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Rabe und SPD-Fraktion

 

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) die Krankenhäuser in die ambulante Notfallversorgung mit einbinden soll. Dennoch hat die KVH unsere Forderung nach einer KV-Notfallpraxis abgelehnt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die KV Hamburg:

 

1. Wie stellt sich die KVH zukünftig die ambulante Notfallversorgung für den Bezirk Bergedorf vor?

2. Gibt es Planungen oder Überlegungen seitens der KVH, das Bethesda Krankenhaus mit einer sogenannten Portalpraxis in die ambulante Notfallversorgung der Region mit einzubeziehen?

Falls nein, warum nicht?

3. Gab es diesbezügliche Gespräche mit der Geschäftsführung des Bethesda Kranken-hauses?

4. Wäre es für das Bethesda Krankenhaus räumlich möglich, eine Portalpraxis einzurichten?

5. Gab oder gibt es Überlegungen, an anderen Krankenhäusern in räumlicher Nähe zum Bezirk Bergedorf, z. B. am Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, eine Portalpraxis zu betreiben?

6. Wenn ja, hat es diesbezüglich schon Gespräche gegeben, mit wem und wie ist der aktuelle Sachstand?“

 

 

Nach Anhörung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) beantwortet die BGV die Fragen vom 14. September 2016 wie folgt:

 

 

 

Zu 1. bis 4. und 6.:

Nach Mitteilung der KVH befindet diese sich noch in einer sehr frühen Planung einer möglichen Veränderung des vertragsärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes. Insofern gebe es noch keine Planung für einen bestimmten Stadtbezirk. Mit dem Bethesda Krankenhaus habe es seitens der KVH noch keine direkten Gespräche gegeben. Eine Aussage zu den dortigen räumlichen Möglichkeiten sei insofern noch nicht möglich.

 

Zu 5:

Die KVH weist darauf hin, dass Reinbek zu Schleswig-Holstein gehört und dort eine Notfallpraxis der KV Schleswig-Holstein eingerichtet ist.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

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Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0939   Neustrukturierung der ambulanten Notfallversorgung   Dezernat Steuerung und Service   Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG
20-0939.1   Neustrukturierung der ambulanten Notfallversorgung   Dezernat Steuerung und Service   Antwort