Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 21-0007
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Bezirksversammlung legt die Mitgliederzahl für den Kulturausschuss (KA) gem. § 16 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) auf 11 Mitglieder fest.
Folgende Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter wurden von den Fraktionen benannt:
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung bestellt gemäß § 36 Absatz 1 GO i.V.m. §§ 16 und 17 BezVG vorstehend genannte Mitglieder und Stellvertretungen des KA, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.
Anlage/n: ---
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |