Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 21-0697
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Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 04.03.20 der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Maßgabe zugestimmt, dass bis zur frühzeitigen Beteiligung der Hamburgischen Träger öffentlicher Belange in Grundzügen geklärt wird, auf welchen Flächen die Ausgleiche für Eingriffe in Natur und Landschaft und für geplante Bauflächen im 2. Grünen Ring vorgesehen werden sollen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Brackkette im Bereich Voßort / Ochsenwerder Twiete für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Verfügung steht (vgl. Drs. 21-0342). Entsprechend wurden innerhalb der Ochsenwerder Brackkette und darüber hinaus Möglichkeiten zum Ausgleich geprüft für: a.) Eingriffe in Natur und Landschaft gem. Naturschutzrecht (naturschutzfachliche Maßnahmen) b.) Eingriffe in den 2. Grünen Ringe gem. Drs. 21/16980 (Maßnahmen für Erholungs- und Freizeitnutzung). Ergebnis: Wesentlich für die Umsetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümer für die notwendigen Maßnahmen bzw. die Entwicklung eines Weges. Im Einzelnen: a.) Naturschutzfachliche Maßnahmen: Bedarfe können im räumlichen Zusammenhang abgedeckt werden. Auch innerhalb der Brackkette hat ein Eigentümer Interesse signalisiert, ein Grundstück für naturschutzfachliche Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Näheres wird geprüft (vgl. Anlage 1). b.) Maßnahmen für Erholungs- und Freizeitnutzung: Nach Auffassung des Bezirksamts stellt die im Plangebiet vorgesehene Parkanlage mit ihrer Erholungsfunktion einen Ausgleich für Eingriffe in den 2. Grünen Ring dar. Über das Plangebiet hinaus werden weitergehende neue Wegeverbindungen und Qualifizierungen des 2. Grünen Rings für sinnvoll erachtet, seitens der Umweltbehörde auch gefordert. Folglich wird das Bezirksamt voraussichtlich im 1. Quartal 2021 die frühzeitige Beteiligung der Hamburgischen Träger öffentlicher Belange durchführen, mit der Umweltbehörde jedoch auch weiterhin das Gespräch suchen.
Petitum/Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet den Bezirksamtsleiter, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Anlage/n:
Anlage 1: Naturschutzrechtlicher Ausgleich Anlage 2: B-Planexterner Ausgleich – Prüfung abgeschlossen Anlage 3: B-Planexterner Ausgleich – laufende Prüfung
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