Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 21-0816  

 
 
Betreff: Erhöhung der Schulwegsicherheit und der eigenständigen Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Schulwegpläne
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:Fraktion GRÜNE Bergedorf
SPD-Fraktion
FDP-Fraktion
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.03.2021 
Hauptausschuss anstelle der BV ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Antrag der BAbg. Fleige, Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf

der BAbg. Tilsner und Petersen-Griem und SPD Fraktion

der BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP Fraktion

 

Nach Eimsbüttel hat sich nun auch Bergedorf auf den Weg gemacht, die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Der Antwort auf die Kleine Anfrage „Welche Fortschritte gibt es bei der Schulwegsicherung im Bezirk“ (Drs. 21-0707.01) ist zu entnehmen, dass die Umsetzung der Drucksache 20-1870 (Verbesserung der Schulwegsicherheit – Förderung der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen) erfreuliche Fortschritte macht. An den beiden Schulen im RISE-Gebiet Bergedorf-West soll die Schulwegsicherheit erfasst und verbessert werden. Positiven Erfahrungen können dann später auch bei anderen Schulen umgesetzt werden. Der Antwort ist allerdings nicht zu entnehmen, wie die Ergebnisse für die Kinder und Eltern nutzbar aufbereitet werden. Hier haben sich sogenannte Schulwegpläne bewährt, wie sie in Baden-Württemberg üblich sind. In ihnen wird in Form eines Stadtplans dargestellt, wo im Umfeld einer Schule Gefahrenpunkte liegen und welche Wegeverbindungen als sichere Schulwege besonders zu empfehlen sind.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Ergebnisse der Schulwegeerfassung werden u.a. dahingehend aufbereitet, dass sie den Kindern und Eltern in Form von Schulwegplänen entsprechend dem Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

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Anlage/n:

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