Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 21-1515
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion BAbg. Kramer und SPD-Fraktion BAbg. Stamer und Fraktion Grüne Bergedorf
Zwischen der Lohbrügger Landstraße und der Marnitzstraße befindet sich die „Hundeauslaufzone Marnitzstraße“. Diese ist nicht weitgehend eingefriedet, sodass es zu einer Problematik mit dem Straßenverkehr, insbesondere auf der Lohbrügger Landstraße, kommen kann.
Eine vergleichbare Problematik ergibt sich bei der „Hundeauslaufzone am Lohbrügger Graben/am Wassermannweg, nachdem direkt daneben der Baggerspielplatz errichtet wurde und keine ausreichende Einfriedung vorgenommen wurde, so dass sich hier die Problematik der Kollision von spielenden Kindern und spielenden Hunden ergeben kann.
Hundeauslaufzonen im Sinne von § 8 Abs. 3 des Hundegesetzes sind eine nach den gesetzlichen Bestimmungen gewünschte Möglichkeit, um Hundehaltenden die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde ohne Anleinpflicht wohnortnah auslaufen zu lassen.
Um eine sichere Nutzung von Hundeauslaufzonen in Bergedorf zu gewährleisten, erscheint es geboten, diese Zonen ausreichend einzufrieden (Hecken, Zäune, Eingangstore etc.).
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung möge beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt a) prüfen zu lassen, welche Hundeauslaufzonen im Bezirk ganz oder teilweise eingefriedet werden sollten, um eine sichere Nutzung zu ermöglichen und hierbei die beiden Hundeauslaufzonen Marnitzstraße und am Lohbrügger Graben/am Wassermannweg (nach dem Bau des Baggerspielplatzes) zu priorisieren, b) passende Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Hunde und für die Sicherheit bei anliegendem Verkehr vorzuschlagen, c) dem Umweltausschuss spätestens im ersten Quartal 2023 über den Fortgang der Planungen/Arbeiten in Bezug auf die beiden priorisierten Hundeauslaufzonen und im Laufe des Jahres 2023 in Bezug auf die übrigen Hundeauslaufzonen zu berichten.
Anlage/n: ---
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||





