Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/0014
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Bezirksamt Bergedorf
44.02-1,2Drucksachen-Nr. XVIII/0014 23.04.2008
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Bildung des Jugendhilfeausschusses (JHA) Bergedorf in der XVIII. Wahlperiode der Bezirksversammlung Bergedorf (BV) !Titel!
Sachverhalt
Gemäß § 4 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (AG SGB VIII) vom 25. Juni 1997 legt die Bezirksversammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des JHA auf 15 Mitglieder (davon 9 Vertreter der BV) fest. Da nur 15 Mitglieder eine Berücksichtigung aller in der BV vertretenden Fraktionen ermöglichen würden, wird den nachfolgenden Sitzberechnungen diese Zahl zugrunde gelegt. Nach § 3 Absatz 1 des Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (AG SGB VIII) gehören dem JHA an:
1. § 3 Absatz 1 Nr. 1 AG SGB VIII Die Bezirksversammlung wählt neun stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung bzw. aus den in der Jugendhilfe erfahrenen Einwohnern des Bezirks. Folgende Vorschläge liegen dem Bezirksamt vor: Mitglieder Vertreter
CDU: Schumacher, Georg Emrich, Julian Noetzel, Christiane Nemak, Sandra Gladiator, Denis Althoff, Maria
SPD: Arndt, Peri Heidorn, Kirsten Kleszcz, Paul Rosseburg, Kai Holster, Lars
GAL: Böckenholt, Michael von Podlewski, Nicolai
Linke: Rahmann, Sayed Fries, Cornelia 2. § 3 Absatz 1 Nr. 2 AG SGB VIII
Von den im Bezirk wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe Vorschläge der Jugend- und der Wohlfahrtsverbände, sowie der Initiativen sind entsprechend ihrer Bedeutung für die Jugendhilfe im Bezirk zu berücksichtigen und sechs stimmberechtigte Personen zu wählen. Das Bezirksamt hat entsprechend der Wahlordnung für die Wahl des JHA Bergedorf die nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 AG SGB VIII vorschlagsberechtigten im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Abgabe von Vorschlägen aufgefordert. Fristgerecht sind dem Bezirksamt die in der Anlage aufgeführten Vorschläge zugegangen. Die in der Anlage unter Ziffer 1., 2. und 3. genannten Wahlvorschläge wurden vom Bezirksamt (Jugendamt) geprüft. Die Voraussetzungen für eine Wahl liegen vor. Von den dort genannten Vorschlägen sind insgesamt 6 Personen zu wählen. Da es für die Gruppe der Jugendverbände nur einen Vorschlag gibt, bietet es sich an, für den Bereich Vereine / Initiativen 3 Vertreter und für die Wohlfahrtsverbände 2 Vertreter zu wählen.
Gem. § 5 Absatz 1 AG SGB VIII sollen bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. 3. § 3 Absatz 2 AG SGB VIII
Ferner gehören dem Jugendhilfeausschuss elf beratende Mitglieder an, die vom Bezirksamt bzw. den entsprechenden Institutionen bestimmt werden. Folgende Bestellungen der Institutionen liegen vor:
1. Bezirksamtsleiter bzw. Vertretung Angela Braasch-Eggert
2. Leiter der Verwaltung des Jugendamtes Sven Dahlgaard
3.a Evangelische Kirche Corinna Harms
3.b Katholische Kirche N.N.
3.c Jüdische Gemeinde in Hamburg N.N.
4. Arzt des Bezirksamtes Dr. Hans-Jürgen Galle
5.a Vertreter der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen N.N. 5.b Vertreter der Polizei Werner Springer (Vertreter: Michael Dirksen)
6. Richter RiAG Olof Masch
Neben den unter Punkt. 1. - 6. genannten Personen sind gem. § 6 Absatz 1 Satz 3 AG SGB VIII auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und des Bezirksamtes von der Bezirksversammlung als beratende Mitglieder zu wählen:
7. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Vorname, Name Anschrift Berufsbezeichnung Vorschlagende Geburtsdatum Angabe zur Jugendarbeit
Evin Kandemir Gustav-Falke- Sozialpädagogin Jugendzentrum 28.12.1975 Straße 28 a Leiterin des Mädchentreffs Vierlanden, MIKO 20144 Hamburg Lohbrügge Dolle Deerns Kinder und Jugend- e. V. hilfe GmbH, die autonome Jugendwerkstätten Sprungbrett e.V., das LOLA Kultur-zentrum, Haus Warwisch e. V., die Auferstehungskirche Hamburg - Lohbrügge, Dolle Deerns e. V. und „Unser Haus e.V.“ schlagen hierfür
8. eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt
Vorname, Name Anschrift Berufsbezeichnung Vorschlagende Geburtsdatum Angabe zur Jugendarbeit
Erik Dawid Henriette-Herz-Ring Mitarbeiter des Projektes MIKO Kinder und 149 Neu Allermöhe des Jugendhilfe GmbH, 21035 Hamburg Hamburger Sportbundes autonome Jugend- werkstätten, Haus Warwisch e. V., Jugendzentrum Vierlanden, „Unser Haus e. V.“ 4. Die Bezirksversammlung kann weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden.
Vorname, Name Anschrift Berufsbezeichnung Vorschlagende Geburtsdatum Angabe zur Jugendarbeit
1. Karsten Denecke Im Ring 31 Geschäftsführer bei Diakonische Werk 06.04.1970 22335 Hamburg mittendrin! gGmbH
2. Malte Bädelt Spieringstraße 4 Psychologiestudent Wabe e. V. 18.09.1980 21029 Hamburg Coach/Trainer 3. Claudia Rohde Spieringstraße 4 Psychologiestudent Wabe e. V, 26.11.1971 21029 Hamburg Einrichtungsleitung des Pädagogischen Mittagstisches
5. Gemäß § 7 Satz 2 AG SGB VIII kann die Geschäftsordnung vorsehen, dass für jedes stimmberechtigte Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ist. Davon ist in Ziffer 6.1 GO Gebrauch gemacht worden mit der Konkretisierung, dass die Wahl getrennt für die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 2 AG SGB VIII erfolgt und hier wiederum getrennt nach Jugend- bzw. Wohlfahrtsverbänden. Nur für verhinderte Mitglieder nach Ziffer 1 ist geregelt, dass die Vertretung fraktionsweise wahrgenommen und fraktionsintern geregelt wird. Für die auf Vorschlag der freien Träger gewählten Mitglieder fehlt es an einer Bestimmung, wie die Vertretung zu organisieren ist. 1997 hatte die BV entschieden, die notwendige Zahl der Vertreter zu wählen, diese aber nicht bestimmten Mitgliedern zuzuordnen. Dies wurde untereinander geregelt und hat sich bewährt.
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksversammlung legt die Zahl der Ausschussmitglieder auf 15 fest. 2. Die Bezirksversammlung wählt die genannten Mitglieder in den Jugendhilfeaus- schuss nach § 3 (1) Nr. 1 AG SGB VIII. 3. Die Bezirksversammlung wählt die nach § 3 (1) Nr. 2 AG SGB VIII genannten Mitglieder in einem Wahlgang in den Jugendhilfeausschuss. Dabei sollten aus Ziffer 1 zwei Personen und aus Ziffer 2 drei Personen der Vorschlagsliste auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. 4. Die Bezirksversammlung kann Stellvertreter bis zur selben Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wählen. Die Bezirksversammlung entscheidet über die Anzahl der Stellvertreter der 6 stimmberechtigten Mitglieder der Träger der freien Jugendhilfe und wählt diese. 5. Die Bezirksversammlung nimmt die Benennung der Institutionen zur Kenntnis und wählt eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau und einen Interessenvertreter ausländischer Familien in den Jugendhilfeausschuss. 6. Die Bezirksversammlung entscheidet über die Anzahl der beratenden Mitglieder und nimmt die Möglichkeit wahr, diese in den Jugendhilfeausschuss zu wählen nach § 3 (3) AG SGB VIII.
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