Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/0163
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Bezirksamt Bergedorf
65.10-20 Drucksachen-Nr. XVIII/0163 04.07.2008
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Mitführen von Hunden auf dem Bergedorfer Friedhof !Titel!
Sachverhalt
In einer Eingabe an den Bezirksamtsleiter hat eine Bürgerin sich auf die Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht bezogen, die ein Mitführen von Hunden (angeleint) gestattet. Sie hat den Wunsch geäußert, diese Regelung für Bergedorf zu übernehmen. Das Hamburger Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) ermächtigt den Senat, Vorschriften über das Verhalten auf staatlichen Friedhöfen zu erlassen. Von dieser Möglichkeit hat der Senat mit der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung) Gebrauch gemacht. Laut Der Petentin wurde der Sachverhalt mitgeteilt, mit dem Hinweis darauf, dass ihre Anregung dem Fachausschuss vorgelegt wird mit der Bitte zu entscheiden, ob eine Veränderung der hamburgweiten Vorschrift beantragt werden soll.
Beschlussvorschlag
Der Fachausschuss entscheidet, ob hinsichtlich des Mitführens von Hunden auf Friedhöfen eine Veränderung beantragt werden soll.
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