Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/0054
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 64.10-10 Drucksachen-Nr. XVIII/0054 31.07.2008
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich -
des BAbg. Gabriel und SPD Fraktion
!Titel! Zustand der Straßen Ochsenwerder Landscheideweg, Ochsenwerder Landstraße, Tatenberger Weg !Titel!
Sachverhalt/Fragen
o.g. Straßen sind mit die am stärksten befahrenen in den Vier - und Marschlanden. Sie sind teilweise in einem erbärmlichen Zustand. Ochsenwerder Landscheideweg vom Hohmannring bis zur "Schikane" Siedlung Fünfhausen und der Abschnitt vom Oortkatenweg bis zur Brücke über die Entwässerung. Ochsenwerder Landstraße vom Bieberhof bis Spadenland Ecke sowie der Tatenberger Weg in gesamter Länge. Die Löcher, bis zu einem Durchmesser von 20 cm und 3 – 5 cm Tiefe werden zwar immer mal wieder mit Kaltasphalt geflickt (allein in den letzten 4 Monaten dreimal), haltbar ist diese Flickerei aber nicht. Im Gegenteil, um diese ausgebesserten Löcher bröckelt der alte Asphalt ab und es entsteht ein neues Loch. Die bestehenden Absenkungen in der Ochsenwerder Landstraße wurden nicht beseitigt, stattdessen wurde als "Sofortmaßnahme" die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 auf 50 km/h herabgesetzt. Der glücklicherweise milde Winter ohne größere Frostperioden hat dafür gesorgt, dass die Schäden nicht noch schlimmer geworden sind. Da man jedoch nicht damit rechnen kann, dass der nächste Winter auch so glimpflich verläuft, frage ich den Bezirksamtsleiter: Ist das Bezirksamt mit mir der Meinung, dass der geschilderte Zustand o. g. Straßen zutrifft und dringend verbessert werden muss? Sind größere Reparaturmaßnahmen geplant, wenn ja, wann und welche? Werden darüber hinaus Geschwindigkeitsreduzierungen ins Auge gefasst, wie z. B. in der Ochsenwerder Landstraße, vielleicht Tempo 30? Wie groß müssen Straßenschäden sein, um als verkehrsgefährdend zu gelten? Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Allgemeine Anmerkung: Am 28.10.2007 fand die letzte Rundfahrt zur Besichtung aktueller Straßenbauprojekte für das ... -2-
Bauprogramm 2008 statt. Alle Politiker des Verkehrsausschusses waren aufgerufen daran teilzunehmen und sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Straßen und den vom Bezirksamt vorgeschlagenen Maßnahmen für das Tiefbauprogramm 2008 zu machen. Auch die in der Großen Anfrage genannten Straßen wurden angefahren. Eine dieser Straßen (Ochsenwerder Landscheideweg) war explizit auf der Vorschlagsliste für eine empfohlene Sanierung angegeben. Mithin hatte der Verkehrsausschuss alle Informationen, um über das Bauprogramm 2008 zu entscheiden. Die Entscheidung fiel jedoch zu Gunsten anderer Projekte und zu Lasten der o. g. Straßen. Zu 1. Ja. Zu 2. Nein. Es wird auf die allgemeine Anmerkung verwiesen. Zu 3. Ja. Zu 4. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beurteilung der Verkehrsgefährdung hängt stets von einer Vielzahl von Faktoren (z. B. gefahrene Geschwindigkeit, Art des Straßenschadens usw.) ab. Der Straßenbenutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen, wie sie für ihn erkennbar sind. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und zumutbarer Weise sämtliche Gefahren beseitigen – und soweit erforderlich, vor ihnen warnen -, die für den Benutzer auch bei hinreichender Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann.
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