Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/0072
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
37.90-1 Drucksachen-Nr. XVIII/0072 05.08.2008
Kleine Anfrage gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - des Rüdiger-Horst Bambach (FDP)
!Titel! Bodenpflegemaßnahmen am Hohendeicher See, Uferbepflanzung Nordseite Hohendeicher See !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Zu 1. Bodenpflegemaßnahmen In der Zeit Anfang April wurde die große Wiese am Pavillon mit einem Hakengerät durchrissen. Ich frage das Bezirksamt: A. Wer hat diese Maßnahme veranlasst? B. Wer hat sie durchgeführt? C. Welchem Zweck dient diese Maßnahme? D. Ist es richtig, dass Wiesen im Landgebiet im Frühjahr bis Anfang Juni (zum Beispiel zum Schutz von Bodenbrütern, etc.) nicht bearbeitet werden dürfen? Zu 2. Uferbepflanzung Am Hohendeicher See, Nordseite, unterhalb des Warwischer Hinterdeichs wurde als Uferbefestigungsmaßnahme eine Lebendverbauungsbepflanzung aus Weidestöcken gewählt. Diese Weiden sind inzwischen stark ausgewachsen und brechen teilweise durch ihre Eigenschwere zusammen mit dem Uferstreifen ab. Ich frage das Bezirksamt: E. Ist diese „Naturbelassung“ so gewollt oder müssten nicht hier Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Uferbefestigung ausgeführt werden.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: ... -2-
Zu 1. Bodenpflegemaßnahmen a) und b) Die Maßnahme wurde durch das Bezirksamt veranlasst und durchgeführt. c) Die angesprochene Fläche wird regelmäßig gemäht. Daher wird sie zu Beginn jeder Mähsaison eingeebnet oder auch „abgeschleppt“ um die Maulwurfshügel zu entfernen. d) Zeitliche Einschränkungen für Landwirte hinsichtlich der Bodenbearbeitung gibt es im Landgebiet generell nicht, nur im Naturschutzgebiet Kirchwerder Wiesen (Naturschutzgebietsverordnung § 5 Abs. 2 Nr.3 vom 1. April bis 30. Juni) und ggf. auf einzelnen Vertragsflächen des Naturschutzes. Für die Vergabe solcher Verträge ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Auf kurz gemähten Flächen, wie oben erwähnt kann deshalb über die gesamte Vegetationszeit gemäht werden. Zu 2. Uferbepflanzung e) An der Uferbefestigung sind keine Pflegemaßnahmen geplant. Der Verbau aus Weidestöcken soll naturbelassen bleiben.
Klaus Wolters
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