Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/1168
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Bezirksamt Bergedorf
44.02-1,2 Drucksachen-Nr. XVIII/1168 14.04.2010
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Nachwahl für den Jugendhilfeausschuss – beratendes Mitglied !Titel!
Sachverhalt
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses hat sich mit Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB VIII aus November 2009 geändert. Zukünftig wird nach § 3 Absatz 2 Nr. 10 des AG SGB VIII eine in der Jungenarbeit erfahrene Person beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein.
Das Bezirksamt hat diejenigen Träger angeschrieben, die in der Jungenarbeit engagiert sind. Der Arbeitskreis Jungen, in dem diese Träger vertreten sind, hat vorgeschlagen,
Herrn Harald Küther aus der LEB Tagesgruppe Billwerder Straße
zu wählen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wählt den oben Vorgeschlagenen als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss.
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