Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/1455
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Bezirksamt Bergedorf
75.00-1,3 Drucksachen-Nr. XVIII/1455 06.12.2010
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - Regionalausschuss !Titel!
Sachverhalt
Das Polizeikommissariat 43 ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgendes nach § 45 StVO an:
Mittlerer Landweg – Ostseite zwischen „Kulturheim“ und Haus Nr. 51
Auf dem Mittleren Landweg wird eine Fahrbahnrandbeschränkung (Halteverbot) auf der Oststeite zwischen dem Kulturheim und Haus Nr. 51 engeordnet.
Begründung: Durch parkende Fahrzeuge kommt es zu erheblichen Problemen bei den Ein- und Ausfahrten der bestehenden Grundstückszufahrten und beim Begegnungsverkehr. Die Maßnahme ist im Interesse einer reibungslosen Verkehrsabwicklung erforderlich. Die Maßnahme dient der Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Nach § 29 Abs. 2 StVO erteilt PK 43 folgende Erlaubnis:
Festumzug in Kirchwerder am 8.1.2011
Am 8.1.2011 ab 19 Uhr veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Kirchwerder Süd anläßlich des Stiftungsfestes einen Festumzug, der über die Straßen Sander Deichweg, Kirchwerder Elbdeich und Zollenspieker Elbdeich verläuft.
Beschlussvorschlag
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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