Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XVIII/1491
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Bezirksamt Bergedorf
75.07-2 Drucksachen-Nr. XVIII/1491 17.01.2011
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Anbindung der JVA Billwerder !Titel!
Sachverhalt
Die Bezirksversammlung Bergedorf hatte in ihrer Sitzung am 25.11.2010 die Anträge -Drsn XVIII/ 1434 und 1444- unter Hinzuladung eines Referenten zur weiteren Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat zu dem Beschluss und den Anträgen wie folgt genommen:
„Die JVA Billwerder ist an den ÖPNV nur über die S-Bahnhaltestelle Billwerder-Moorfleet der Linien S 2 und S 21 mit einer Fußwegentfernung von rd. 1500 Metern angeschlossen.
Die Möglichkeiten zur Anbindung der JVA Billwerder mit Busverkehren wurden von der BSU und vom HVV im Jahr 2010 in direkter Abstimmung mit der Justizbehörde geprüft. Auf der Grundlage der von der Justizbehörde genannten Bedienungszeiten zur Berücksichtigung der Beschäftigten der JVA sowie der Besuchszeiten wurde ein Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Buslinie von U Billstedt über S Billwerder-Moorfleet bis zur JVA Billwerder untersucht. Dem HVV wurde mitgeteilt, dass von den rund 370 Beschäftigten der JVA zum damaligen Zeitpunkt 22 im Besitz einer HVV-Proficard waren. Da der Großteil der Beschäftigten der JVA weite Fahrwege aus dem Hamburger Umland zurückzulegen hat, wird nach Einschätzung der Justizbehörde der Gesamtanteil der Beschäftigten, die öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg von und zur Arbeit nutzen, vermutlich auch bei Einrichtung einer neuen Busverbindung eher gering sein. Bei den Angaben zum Besucheraufkommen ging die Justizbehörde nach eigener Einschätzung davon aus, dass maximal 15 Besucher täglich zu Fuß zu einem Gefangenenbesuch zur JVA Billwerder kommen. Unter Berücksichtigung der genannten Angaben konnte abgeleitet werden, dass während der Besuchszeiten zwischen drei und fünf Personen pro Fahrt einen Bustransfer zu den nächstgelegenen Schnellbahnhaltestellen nutzen würden. Vor dem Hintergrund der relativ geringen Fahrgastnachfrage durch die Beschäftigten und Besucher der JVA Billwerder und den hohen Aufwendungen für die Einrichtung einer neuen Buslinien in Höhe von ca. 160.000 € / Jahr wurde der Justizbehörde mitgeteilt, dass keine Möglichkeit zur Realisierung der Anbindung der JVA an den Buslinienverkehr gesehen wird. Vor dem Hintergrund der ausführlichen Stellungnahme wird auf die Entsendung eines Referenten verzichtet.“ ...
-2-
Beschlussvorschlag
Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.
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