Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/0019
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
121.50-10Drucksachen-Nr. XIX/0019 23.03.2011
Interfraktioneller Antrag nach § 15 der Geschäftsordnung - öffentlich - der BAbg. Omniczynski, Gabriel, Kleszcz, Strehlow und SPD-Fraktion der BAbg. Reichelt, Noetzel, Froh, Schumacher und CDU-Fraktion der BAbg. Lühr, von Podlewski und GAL-Fraktion der BAbg. Jersch und Die Linke-Fraktion der BAbg. Mohnike und Eichner (FDP) des BAbg. Penz (Piraten)
!Titel! Verfahren zur Wahl des(r) Bezirksamtsleiters(in) 2011 !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Der Bergedorfer Bezirksamtsleiter Dr. Christoph Krupp ist am 07. März 2011 zum Chef der Senatskanzlei ernannt worden und kann damit sein bisheriges Amt nicht mehr ausüben. Die Stelle des Bezirksamtsleiters ist somit vakant und muss neu besetzt werden. Dabei soll das bei den Bezirksamtsleiterwahlen 2001 und 2007 praktizierte und bewährte Verfahren erneut angewendet werden. Die Stelle der Bezirksamtsleitung soll gemäß § 34, Abs. 2, Satz 1 BezVG öffentlich ausgeschrieben werden. Von der Möglichkeit des Satzes 2 (Verzicht auf Ausschreibung durch Mehrheitsbeschluss in der Bezirksversammlung) soll kein Gebrauch gemacht werden. Die Öffentlichkeit soll in das Verfahren mit einbezogen werden. Die aussichtsreichen Bewerberinnen und Bewerber sollen sich auf einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen, und den Bürgerinnen und Bürgern soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, Fragen an die Kandidaten zu stellen. Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Beschlussvorschlag
Die Stelle der Bezirksamtsleiterin bzw. des Bezirksamtsleiters soll öffentlich ausgeschrieben werden. Der in Anlage befindliche Ausschreibungstext wird mit diesem Antrag beschlossen. Im Zuge des Auswahlverfahrens sollen die aussichtsreichen Bewerber sich in einer öffentlichen Veranstaltung den Bergedorferinnen und Bergedorfer vorstellen. Die Auswahl dieser Bewerber erfolgt durch den Hauptausschuss. Es sollen mindestens zwei Bewerberinnen bzw. Bewerber ausgewählt werden. Den Fraktionen bleibt dabei unbenommen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und einen eigenen Personalvorschlag zur Abstimmung zu stellen.
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