Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0211  

 
 
Betreff: Integrationsbeauftragten im Bezirk sichern - Integrationsarbeit vor Ort stärken
(Antrag SPD - geänderte Fassung)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:103.36-03
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.08.2011 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   
Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
01.11.2011 
Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 103.36-03              Drucksachen-Nr. XIX/0211

              12.08.2011


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Gündüz, Richter und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

25.08.2011

14.14

Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

01.11.2011

3

 


!Titel!


Integrationsbeauftragten im Bezirk sichern – Integrationsarbeit vor Ort stärken

(Antrag SPD – geänderte  Fassung)


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Der Hamburger Senat hat im Dezember 2006 das „Hamburger Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern“ (Drucksache 18/5530) beschlossen. Darin wird ausdrücklich betont, dass die Umsetzung des Handlungskonzeptes vor Ort erfolgen muss. Nötig sei deshalb eine “räumlich differenzierte Integrationsförderung, die die besonderen Ausgangsbedingungen der Stadtteile berücksichtigt und zielgenau auf die örtlichen Bedarfs- und Problemlagen eingeht.“ Diese Aufgabe sollten die Bezirksämter übernehmen, um „bezirksspezifische Umsetzungskonzepte“ zu erarbeiten.

Deshalb hat der Senat mit der Drucksache 19/3584 (Bezirkliche Seniorenarbeit und Verstärkung des bezirklichen Sozialraummanagements) die Zielsetzung formuliert, in den Bezirksämtern die Planungskapazitäten zu stärken, „um auch das Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern zügiger umsetzen“ zu können. In diesem Zusammenhang werden in den Bezirksämtern „auch Personalkapazitäten für die Umsetzung des Hamburger Handlungskonzeptes zur Integration von Zuwanderern“ geschaffen. Dies soll durch die Verlagerung von Personalmitteln von der Fachbehörde auf die Bezirksämter erfolgen, die dadurch eine Stelle für die Umsetzung des Handlungskonzeptes einrichten können. Auf dieser Grundlage wurden in allen Hamburger Bezirken Integrationsbeauftragte eingestellt. Allerdings ist die Finanzierung nur für zwei Jahre durch die Fachbehörde gesichert. Danach sollen die Bezirke dafür zuständig sein.

Im Bezirk Bergedorf hat der Integrationsbeauftragte im Juli 2010 seine Arbeit aufgenommen und seitdem einiges bewegt. So wurde ein Strategiepapier „Integration gestalten – Vielfalt leben“ (Drucksache XVIII/1392) erarbeitet, das auch eine erste Datenbasis über die Bergedorfer Bevölkerung mit Migrationshintergrund enthält. Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2011 der „1. Bergedorfer Dialog der Kulturen“ im Spiegelsaal des Bergedorfer Rathauses durchgeführt, an dem über 120 Menschen teilnahmen, darunter sehr viele Migranten mit unterschiedlicher Herkunft. Erstmals ist es damit gelungen, eine große Zahl von Migranten direkt anzusprechen und für eine Mitarbeit vor Ort zu aktivieren. Dies ist maßgeblich dem Engagement des Bergedorfer Integrationsbeauftragten zu verdanken, der vor Ort den direkten Kontakt mit den unterschiedlichen Migrantengruppen, den in der Integrationsarbeit tätigen Trägern sowie den politisch Handelnden gesucht hat. Dies alles erfolgte ohne ein eigenes Budget, was die Handlungsfähigkeit des Integrationsbeauftragten zusätzlich einschränkt.

                                                                                                                                                                                      ...

 

-2-

 

Diese erfolgreiche Arbeit ist durch die Befristung der Stelle für den Integrationsbeauftragten auf zwei Jahre gefährdet. Ohne eine institutionelle und damit auch personelle Unterstützung der ehrenamtlich in der Integrationspolitik tätigen Menschen vor Ort durch das Bezirksamt sind eine Umsetzung des Handlungskonzeptes und damit Fortschritte im Bereich der Integration von Zuwanderern nicht möglich.

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 


Das Vorsitzende Mitglied wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen,

 

dass dem Bezirksamt ermöglicht wird, die Stelle des Integrationsbeauftragten langfristig zu finanzieren und damit zu sichern und

 

dass das Bezirksamt die Möglichkeit bekommt, dem Integrationsbeauftragten im Bezirk auch Sachmittel zur Verfügung zu stellen, um dessen Arbeit vor Ort zu stärken.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen