Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/0445
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 480.20-02 Drucksachen-Nr. XIX/0445 22.12.2011
Antrag - öffentlich - der BAbg. Omniczynski, Gabriel, Kleszcz, Strehlow und Fraktion -SPD- des BAbg. Jersch und Fraktion –Die Linke- des BAbg. Mohnike und Fraktion –FDP/Piraten der BAbg. Lühr und Fraktion GAL
!Titel! Wegfall von Stellen für Arbeitsgelegenheiten und Fortführung der Arbeit in wichtigen Stadtteileinrichtungen in 2012(SPD, GAL, Die Linke, FDP/Piraten - beschlossene Fassung) !Titel!
Sachverhalt:
Durch den Wegfall von sog. 1-Euro-Stellen zum 1.1. 2012 müssen im Bezirk Bergedorf nicht nur Einrichtungen schließen, die extra für das Anbieten von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 ff SGB II geschaffen wurden. Auch Einrichtungen, die eine wichtige Rolle für einen oder mehrere Stadtteile im Bezirk spielen, die völlig unabhängig von irgendwelchen arbeitsmarktpolitischen Programmen gegründet worden sind, die aber z.T. seit ihrer Gründung einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit mit 1-Euro-Jobbern bestritten haben, sind in ihrer Existenz gefährdet. Im Bezirk Bergedorf betrifft das insbesondere die Altentagesstätte im Lichtwarkhaus, das Bürgerhaus Neuallermöhe, das KulturA und das Haus brügge.
Um u.a. diesen Einrichtungen eine sinnvolle Arbeit im Jahr 2012 zu ermöglichen, hat die Bezirksversammlung am 24.11.11 rund 195.000 Euro aus dem Bezirklichen Förderfonds zur Verfügung gestellt. Am selben Tag hat die Bürgerschaft mehrheitlich einem SPD-Antrag zugestimmt, insgesamt für alle Hamburger Bezirke eine Million Euro für einen „Überbrückungsfonds bezirkliche Stadtteilarbeit“ bereitzustellen. Davon bekommt Bergedorf entsprechend seinem Bevölkerungsanteil knapp 70.000 Euro. Die Mittel der Bürgerschaft sind ausdrücklich mit der Zweckbestimmung versehen: „Die Mittel dienen der befristeten Unterstützung von Stadtteileinrichtungen in den Bezirken“. Die Bürgerschaft hat eindeutig erklärt, dass es für 2013 solche Mittel nicht mehr geben wird.
Auch die Mittel der Bezirksversammlung sollen dafür verwendet werden, den Einrichtungen eine Überbrückung zu finanzieren, damit sie sich im Laufe des Jahres 2012 auf Arbeitskonzepte umstellen können, die es ihnen ermöglichen, in 2013 ohne besondere Zuschüsse durch Bürgerschaft und/oder Bezirksversammlung sinnvoll weiterarbeiten zu können.
Die o.g. vier Einrichtungen haben dem Bezirksamt und den Fraktionen Konzepte für 2012 vorgelegt, die insgesamt Mittel in Höhe von ca. 260.000 Euro erfordern. Damit wären alle insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel ausgegeben, ohne dass schon erkennbar wäre, wie diese Einrichtungen ihren Betrieb in 2013 ohne diese Zuschüsse weiterbetreiben können. Es ist deshalb sinnvoll, nicht schon zu Beginn des Jahres das gesamte zur Verfügung stehende Geld auszugeben, sondern den Einrichtungen nur einen Teilbetrag der beantragten Gelder zu geben und sie zu verpflichten, spätestens zum Beginn des zweiten Halbjahres 2012 Konzepte vorzulegen, wie sie ihre Arbeit in 2013 bestreiten und finanzieren wollen. ... -2-
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
Aus den Mitteln des Bezirklichen Förderfonds und den Mitteln, die dem Bezirk über den Bürgerschaftsantrag 20/2176 zufließen, werden für deren Arbeit und gemäß deren im Dezember 2011 vorgelegten Konzepten in 2012 zur Verfügung gestellt
-der AWO für die Projekte „Seniorentreff, Unterhaltungsnachmittag und Aktiventreff“ 15.000Euro. -dem Bürgerhaus Neuallermöhe 76.000 Euro -dem KulturA 72.000 Euro -dem Haus brügge 46.500 Euro.
Für das Bürgerhaus Neuallermöhe, das KulturA und das Haus brügge entsprechen die unter Ziffer 1 bewilligten Mittel nur jeweils 75 % der beantragten Gelder. Diese Einrichtungen können im Januar im vollen Umfang mit der in den eingereichten Konzepten Arbeit beginnen, müssen aber spätesten zum 01.07.12 ein Konzept vorlegen, aus dem ersichtlich wird, wie sie ihre Arbeit in 2013 ohne besondere Förderungen durch Bezirksversammlung und/oder Bürgerschaft fortführen wollen. Falls es zur Umstellung auf das neue Konzept sinnvoll und erforderlich ist, kann die Bezirksversammlung geringe zusätzliche Mittel bewilligen. Die Bezirksversammlung erwartet von den Bürgerhäusern, dass sie ihre Angebote daraufhin überprüfen, ob es dabei Bereiche gibt, die nur deshalb eingerichtet worden sind, weil ausreichend 1-Euro-Stellen zur Verfügung standen, ob es Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Einrichtungen gibt und ob auch Einnahmeverbesserungen erzielt werden können. Weil die Angebote der Bürgerhäuser für die jeweiligen Stadtteile aber unverzichtbar sind, sie nicht nur auf ehrenamtlicher Basis betrieben werden können und ihre Bedeutung wegen der demographischen Entwicklung sicher noch wachsen wird, erwartet die Bezirksversammlung auch vom Senat, dass er ab dem Haushalt 2013/2014 auch seinen Teil dazu beitragen wird, dass die wichtige Arbeit der Bürgerhäuser erhalten bleibt und auskömmlich finanziert wird. Das Bezirksamt wird aufgefordert, schon im Januar 2012 zu einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern der Bürgerhäuser, der Altentagesstätte im Lichtwarkhaus, des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung einzuladen, um über Möglichkeiten zur Fortführung und Förderung dieser Einrichtungen zu beraten. Die Bezirksversammlung erwartet, dass der Bezirksamtsleiter an diesen Gesprächen teilnimmt. Der Bezirksamtsleiter und das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass aus den Hamburg zur „Eingliederung in Arbeit“ zur Verfügung stehenden Mittel in nennenswerten Umfang Stellen nach § 16 e SGB II geschaffen werden. Für ältere Arbeitsnehmer ist eine derartige Stelle häufig sinnvoller als die Zuweisung in eine (weitere) Qualifizierungsmaßnahme, die dann doch nicht zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führt. Mit 16-e-Stellen kann sowohl den dann beschäftigten Menschen als auch den aufnehmenden Einrichtungen sinnvoll geholfen werden. Die Bürgerschaft hat am 14.12. den SPD-Antrag 20/2538 beschlossen, der auffordert, im nächsten Jahr in Hamburg weitere 500 Stellen nach § 16 d SGB II (Ein-Euro-Jobs) zur Verfügung zu stellen und in dem es heißt: „Die AHG-Plätze sind nach Maßgabe des beim Interessenbekundungsverfahrens angewandten Schlüssel auf die Bezirke aufzuteilen und in enger Abstimmung mit den Bezirken einzurichten“. Der Bezirksamtsleiter und das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die ca. 35 auf den Bezirk Bergedorf entfallenden Stellen möglichst dem bezirklichen Beschäftigungsträger Sprungbrett zugewiesen werden, der sie dann an wichtige Stadtteilprojekte weiterreichen kann.
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