Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0538  

 
 
Betreff: Anhörungsverfahren gem. § 37 (3) BezVG zur Schlüsselbildung für die Verteilung der Rahmenzuweisung 2013/14, hier: Entwicklung der Schlüssel
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:986.90-07
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
23.02.2012 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 986.90-07              Drucksachen-Nr. XIX/0538

              23.02.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Kleszcz, Kotzbau, Rabe und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

23.02.2012

13.1

 


!Titel!


Anhörungsverfahren gem. § 37 (3) BezVG zur Schlüsselbildung für die Verteilung der Rahmenzuweisung 2013/14, hier: Entwicklung der Schlüssel


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Die Bezirksversammlung nimmt nach eingehender Prüfung und Beratung im Jugendhilfeausschuss Bergedorf zu der mit dem Schreiben vom 17.02.2012 vorgeschlagenen Schlüsselbildung für die Verteilung der Rahmenzuweisungen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration für die Haushaltsjahre 2013/14 wie folgt Stellung.

Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

Beschlussvorschlag:

 


Die Bezirksversammlung stimmt der Schlüsselbildung für die Bereiche

 

       Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Titel 4440.684.81)

Förderung der Erziehung in der Familie (Titel 4450.684.81)

Sozialraumorientierten Angebote der Jugend- und Familienhilfe (Titel 4450.684.82)

 

zu und hat gegen die Schlüssel keine Bedenken.

 

Die Bezirksversammlung erkennt die Bemühungen und Herausforderungen der Konsolidierung der Fachbehörde an. Um langfristig die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt und damit eingeschlossen auch der Jugendhilfe zu gewährleisten, ist die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung von hoher Bedeutung.

 

Die vorgesehenen Kürzungen um 10% in den Zuwendungen der Fachbehörde sind jedoch aus fachlicher Sicht nicht zu rechtfertigen und würden erhebliche Eingriffe in die soziale Versorgung der Bergedorfer Kinder, Jugendlichen und Familien in den genannten Arbeitsfeldern zur Folge haben.

 

Zwar ermöglichen sich für die Jugendhilfe im Zuge der Einführung der Ganztagsschule neue Kooperations- und Zuwendungswege, jedoch können und sollen diese Angebote die Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit nicht ersetzten.

 

                                                                                                                                                                                      ...

 

 

-2-

 

 

Die Bezirksversammlung fordert die Fachbehörde deswegen dazu auf, höhere Konsolidierungsmöglichkeiten in anderen Haushaltstiteln der Fachbehörde zu prüfen und eine Konsolidierung im Bereich der oben genannten Rahmenzuweisungen rückstellig zu behandeln.

 


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen