Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0620  

 
 
Betreff: Keine Zentralisierung der Sportstättenverwaltung (Antrag Interfraktionell) beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:356.30-02
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
26.04.2012 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 356.30-02              Drucksachen-Nr. XIX/0620

              19.04.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Manke, Strehlow und SPD-Fraktion

der BAbg. von Witte, Garbers und CDU-Fraktion

der BAbg. Becker-Ewe und GAL-Fraktion

des BAbg. Jersch und Fraktion Die Linke

des Babg. Penz und Fraktion FDP/Piraten


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

26.04.2012

13.5

 


!Titel!


Keine Zentralisierung der Sportstättenverwaltung (Antrag Interfraktionell)     beschlossene Fassung


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Mit der Drucksache 2012/00684 vom 16.03.12 hat der Senat im Petitum 4.d.(1) beschlossen, die Behörde für Inneres und Sport zu beauftragen, bis zum 30.06.12 gemeinsam mit den Bezirksämtern für sämtliche Sportanlagen die Grundlagen für die Übertragung der Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen für die Übertragung in das Verwaltungsvermögen der Bezirksämter zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung sind schon im Vorfeld dieser Entflechtungsmaßnahme unterschiedliche Organisationsmodelle erörtert worden, die nicht nur eine Veränderung der Zuständigkeiten für jetzige Aufgaben des Sportamtes, sondern auch eine Umorganisation der schon bisher von den Bezirksämtern wahrgenommenen Aufgaben umfassen: die Sportstättenverwaltung sollte für alle Bezirksämter zentral durch ein Bezirksamt wahrgenommen werden.

Im Ziel 2 der Dekadenstrategie für den Hamburger Sport wird gesagt, dass die Verwaltung und Vergabe der Sportanlagen eng an die Interessen der Nutzer angebunden sein sollen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Zuständigkeit für die Sportstätten einschließlich der Vergabe der Nutzungszeiten bei den einzelnen Bezirksämtern bleibt.

Der enge Bezug, den die Bergedorfer Sportvereine zum Sportreferat in Bergedorf haben, hat sich in der Vergangenheit immer bewährt. Wünsche und Probleme werden auf kürzestem Wege geregelt. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Bergedorfer Sportvereine plädiert für die Beibehaltung des bisher geltenden Verfahrens.

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 


 

Beschlussvorschlag:

 


        Die Bezirksversammlung lehnt die Zentralisierung der Sportstättenverwaltung bei einem Bezirksamt ab und fordert die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten bei den einzelnen Bezirksämtern, weil nur so eine nutzerfreundliche und effiziente Sportstättenverwaltung und – vergabe gewährleistet werden kann.

        Die Bezirksversammlung fordert deshalb das Bezirksamt auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass nach einer Neuorganisation der Sportstättenverwaltung das Bezirksamt Bergedorf keinesfalls weniger Zuständigkeiten hat als bisher.

        Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, hinsichtlich der Entflechtung der jetzigen Aufgaben des Sportamtes darauf hin zu wirken, dass Bergedorf einen entsprechenden Anteil daran erhält.

Das Vorsitzende Mitglied wird aufgefordert, diese Position der Bezirksversammlung Bergedorf allen beteiligten Hamburger Dienststellen zur Kenntnis zu geben.

 


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen