Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/0616
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 611.00-20 Drucksachen-Nr. XIX/0616 19.04.2012
Antrag - öffentlich - der BAbg. Kleszcz, Gabriel, Omniczynski und SPD-Fraktion der Babg. Noetzel, Froh, Schumacher und CDU-Fraktion
!Titel! Kostenstabilität bei Realisierungswettbewerben (Antrag SPD und CDU) beschlossene Fassung !Titel!
Sachverhalt:
Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe haben in den vergangenen Jahren als vorbereitendes Planungsinstrument der baulichen Entwicklung von Stadträumen eine höhere Bedeutung erlangt. Durch diese Wettbewerbe sollen kreative Ideen für eine positive räumliche Entwicklung einer Fläche durch Fachplaner entwickelt werden.
Die Verwaltung und die Politik bedienen sich verstärkt solcher Möglichkeiten, weil zum einen das externe Fachwissen und die Ergebnisse dieser Wettbewerbe sehr geschätzt werden und zum anderen die Verwaltung nur begrenzte Personal- und Finanzressourcen für solche Planungen hat.
Trotz der positiven Aspekte geraten städtebauliche Wettbewerbe und vor allem die Umsetzung der aus diesen Wettbewerben hervorgegangenen Ansätze immer mehr in die Kritik der wissenschaftlichen Fachwelt, der Verwaltung, der Politik und vor allem der Bürger. Dabei sind häufig nicht die Gewinnerentwürfe und die planerischen Ansätze im Fokus der Kritik, sondern vor allem die wirtschaftlichen und finanziellen Planungen der Projekte. Besonders die teilweise exorbitanten Kostensteigerungen der Projekte führen dazu, dass der Sinn der Maßnahmen sowie die Projekt- und Planungssteuerung der Fachplaner, Verwaltung und Politik in Frage gestellt werden.
Einer der entscheidenden Faktoren, warum städtebauliche Wettbewerbe und deren Projekte in die Kritik geraten, ist die fehlende Einhaltung von Kostenobergrenzen. Planungsbüros, die an den Wettbewerben teilnehmen, orientieren sich bei ihrer planerischen Entwurfsarbeit häufig nicht ausreichend an den von der Verwaltung bzw. Politik vorgegebenen Maximalausgaben für das Gesamtprojekt.
Um die Chance zu nutzen, mit Architekten- und Ingenieurwettbewerben eine wirtschaftliche und in der Umsetzung kostensichere Planung zu finden, sind Wirtschaftlichkeitsmerkmale bei der Auslobung besonders hervorzuheben.
Beschlussvorschlag:
Bei der Durchführung von bezirklichen Realisierungswettbewerben sind Wirtschaftlichkeitsmerkmale (z.B. Kostenobergrenzen) als bindende Vorgabe bei der Auslobung festzulegen. Realisierungswettbewerbe sind grundsätzlich auf Kostensicherheit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. In der Vorprüfung sind Wirtschaftlichkeitsmerkmale als verbindliche Beurteilungskriterien festzulegen. Wettbewerbsbeiträge, welche die bindenden Vorgaben der Wirtschaftlichkeitsmerkmale nicht einhalten, sind vom Wettbewerb in der Regel auszuschließen. Das gleiche gilt für Wettbewerbsbeiträge, bei denen Nachweise bezüglich der Wirtschaftlichkeitsmerkmale nicht prüffähig vorliegen. Vor der Auslobung eines Wettbewerbs sind neben den Kostenobergrenzen der Wettbewerbsleistungen auch Kostenobergrenzen und -risiken des gesamten Projektes mit den politischen Gremien abzustimmen. Die Auslobung eines Wettbewerbs bedarf der Zustimmung der Bezirksversammlung.
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