Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0650  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zu den Anträgen XIX/625 und XIX/575, Bezirksamt und Einsparverpflichtungen beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:131.00-02
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
26.04.2012 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 131.00-02              Drucksachen-Nr. XIX/0650

              26.04.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Omniczynski, Gabriel. Kleszcz, Strehlow und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

26.04.2012

13.8.1

 


!Titel!


Änderungsantrag zu den Anträgen XIX/625 und XIX/575, Bezirksamt und Einsparverpflichtungen          beschlossene Fassung


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Das Petitum der obigen Anträge wird wie folgt geändert:


 

Beschlussvorschlag:

 


Auch und gerade in Zeiten knapper finanzieller Mittel und auch in Anerkennung der Zwänge, die sich aus der Verpflichtung, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ergeben, sollten bei der Personal- und Haushaltsaufstellung für die Bezirke folgende Grundsätze beachtet werden:

Die Bezirksämter dürfen höchstens zu einer Personaleinsparung verpflichtet werden, die mit der üblichen Fluktuationsrate und unter Beachtung der Schonbereiche erreicht werden kann.

Der personelle Schonbereich der Bezirksämter muss finanziell so ausgestattet werden, dass nicht wegen Tarifsteigerungen von mehr als 1,5 % Personal abgebaut werden muss.

Durch Abbau von Doppelzuständigkeiten und Doppelarbeit freiwerdende Personalkapazitäten müssen den Fachbehörden und den Bezirksämtern gleichmäßig zugutekommen.

Aufgabenübertragungen müssen immer mit entsprechender Personalübertragung verbunden werden.

Die Bezirksämter müssen Ergebnisse ihrer Aufgabenkritik eigenständig umsetzen können. Senat und Fachbehörden müssen diese Ergebnisse mittragen.

Kürzungen, die Fachbehörden bei Rahmenzuweisungen vornehmen, müssen mindestens zu 50 % auf die Einsparverpflichtungen der Bezirksämter angerechnet werden.

Den Bezirken (Bezirksämtern und Bezirksversammlungen) muss mehr Spielraum bei der Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegeben werden: mehr Deckungsfähigkeiten zwischen Haushaltstiteln, auch einzelplanübergreifend, sind unbedingt erforderlich


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen