Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0883  

 
 
Betreff: Keine zentrale Zuständigkeit für Parkanlagen (Antrag SPD)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:121.50-02
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.10.2012 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 121.50-02              Drucksachen-Nr. XIX/0883

              17.10.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Manke, Strehlow, Schramm und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

25.10.2012

11.12

 


!Titel!


Keine zentrale Zuständigkeit für Parkanlagen (Antrag SPD)


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt denkt darüber nach, nach Ende der Internationalen Gartenausstellung 2013 (IGS) alle Parkanlagen mit gesamt-hamburgischer Bedeutung in eine GmbH zu überführen.

Der Betrieb würde als GmbH das gesamte Pflege- und Bau-, sowie das Veranstaltungs- und Werbemanagement sowie auch das Management zur Verbesserung der Einnahmesituation durch Private (ggf. Parkeintrittsgeld, Sponsoring und Spendenaufkommen) übernehmen.

Diese Lösung eines zentralistischen Parkmanagements wird u.a. mit der Vermeidung steuerlicher Nachteile nach Auflösung der IGS GmbH, mit einer verbesserten Angebots- und Pflegequalität zumindest für einige Parks und einer Möglichkeit zur Erhebung von Eintrittsgeldern begründet.

Eine derartige Lösung steht im absoluten Gegensatz zu der vom Senat geplanten Entflechtung von behördlichen und bezirklichen Aufgaben, im Rahmen derer gerade dezentrale Lösungen favorisiert werden, also Bürgernähe und –beteiligung, Ortskenntnisse, kommunalpolitische Kompetenz und Entscheidungsmöglichkeit und die Nutzung von Synergieeffekten sowie bestehender fachübergreifender Verwaltungstrukturen im Bezirksamt.

Im Übrigen erscheint schon die Idee, Eintrittsgelder für das Betreten von Hamburger Parks erheben zu wollen, vorsichtig ausgedrückt, allerhöchst problematisch.

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

Beschlussvorschlag:

 


Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und die Finanzbehörde werden nach § 27 BezVG aufgefordert, jegliche Überlegungen einer zentralen Zuständigkeit für und/oder auch nur teilweisen Privatisierung von Hamburger Parks aufzugeben und alle Bergedorfer Parks in der vollständigen Zuständigkeit und Verantwortung des Bezirksamtes Bergedorf zu belassen.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen