Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/0972  

 
 
Betreff: Stellungnahme der Finanzbehörde zur Finanzierung der Bürgerhäuser - Drs. XIX/905-
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:370.40-01
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
29.11.2012 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 370.40-01              Drucksachen-Nr. XIX/0972

              28.11.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Mallok, Omniczynski, Strehlow und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

29.11.2012

8.2.1

 


!Titel!


Stellungnahme der Finanzbehörde zur Finanzierung der Bürgerhäuser – Drs. XIX/905-


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Die Bezirksversammlung hat am 30. 8. 2012 in einem interfraktionellen Antrag u.a. folgenden Beschluss gefasst:

 

Das KulturA erfüllt alle inhaltlichen Kriterien für die Förderung als Stadtteilkulturzentrum. Es sollte deshalb neben der LOLA als zweites Stadtteilkulturzentrum im Bezirk Bergedorf von der Kulturbehörde gefördert werden, auch um damit die bisherige Benachteiligung des Bezirkes Bergedorf bei der Anerkennung und Förderung von Stadtteilkulturzentren zumindest teilweise auszugleichen.“

 

Dazu erklärt nun die Finanzbehörde: „Die fachlich zuständige Kulturbehörde entscheidet nicht über die Zuwendung an einzelne Einrichtungen. Die Bezirksämter nehmen auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur eigenständig die Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur vor.“

 

Diese Aussage ist richtig, hat aber mit dem Problem und dem Beschluss der Bezirksversammlung nichts zu tun. Richtig ist, dass es nicht um die Feinspezifizierung geht, sondern um eine Erhöhung der Rahmenzuweisung, die es uns ermöglicht, eine zweite Einrichtung zu fördern. Die bisherige Rahmenzuweisung reicht nur für die Finanzierung einer Einrichtung, nämlich der LOLA. Diese erwirtschaftet Eigenmittel in einer Größenordnung von etwa zwei Drittel der Gesamtkosten. Im Hamburger Durchschnitt liegt der Eigenanteil der Einrichtungen bei etwa 40 %. Eine Kürzung der Mittel für die LOLA wäre daher verantwortungslos.

 

Es kann daher nur darum gehen, das KulturA neu in die institutionelle Förderung aufzunehmen und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. In der jüngsten Vergangenheit sind in Wandsbek das Kulturschloss Wandsbek, in Harburg die Kulturwerkstatt Harburg und in Altona das Kulturhaus Lurup in die institutionelle Förderung aufgenommen worden. Auch neu ist die Förderung der Hip Hop Academy im Kulturpalast Billstedt mit jährlich 460.000 Euro. Das entspricht der doppelten Summe, die der Bezirk Bergedorf für die LOLA zur Verfügung hat. Ein Viertel dieses Betrages würde für eine zuverlässige Finanzierung des KulturA reichen.

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

 

                                                                                                                                                                                      ...

 

 

-2-


 

Beschlussvorschlag:

 


Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert weiter, dass das KulturA in die institutionelle Förderung der Stadtteilkulturzentren aufgenommen und mit einer angemessenen Mittelausstattung versehen wird.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen