Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/1000
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 403.60-08 Drucksachen-Nr. XIX/1000 13.12.2012
Antrag - öffentlich - der BAbg. Omniczynski, Mallok und SPD-Fraktion
!Titel! Zukünftiges Konzept zur Unterbringung von Zuwanderern – Öffentliche Unterbringung (Antrag SPD-Fraktion) !Titel!
Sachverhalt:
Der Bezirk Bergedorf hat seit den achtziger und neunziger Jahren überproportional viele Unterkünfte im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für einheimische Wohnungslose und für Zuwanderer (z.B. Asylbewerber) geschaffen. Gemessen an der Bevölkerung sind dies doppelt so viel wie im Hamburger Durchschnitt. Bei der aktuellen Zuzugswelle von Asylbewerbern soll Bergedorf rund ein Drittel der sofort zu schaffenden Plätze bereitstellen. Das verstärkt erneut die Schieflage der Verteilung auf alle Bezirke. Es kann nicht nur darum gehen, dass ein Bezirk über nicht bebaute Flächen verfügt. Die Menschen, die zu uns kommen, müssen auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Schulen untergebracht, versorgt und integriert werden. Das ist für den bevölkerungsmäßig kleinsten Bezirk eine große Herausforderung, die nur gelingen kann, wenn die Zahlen in angemessenem Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stehen.
Da es auch künftig wieder Situationen geben kann, die dazu führen, dass Asylbewerber in erheblicher Anzahl untergebracht werden müssen, sollte Vorsorge getroffen werden, dass dafür Flächen und Einrichtungen bereitstehen und nicht in einer Blitzaktion auf zufällig leerstehende Flächen und Gebäude zurückgegriffen werden muss. Dabei muss es eine angemessene und nach nachvollziehbaren Kriterien vorzunehmende Verteilung auf alle Bezirke geben.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
Bergedorf steht für mögliche künftige zusätzliche Bedarfe an öffentlich-rechtlicher Unterbringung so lange nicht zur Verfügung, bis eine gerechte Aufteilung auf alle Bezirke erreicht ist, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. Dazu sollten jetzt schon Gespräche zwischen den Bezirken und der BASFI geführt werden, die dazu führen sollen,
dass für mögliche künftige Flüchtlingswellen Flächen und/oder Einrichtungen zur Verfügung gehalten werden, auf denen diese Menschen angemessen untergebracht werden können und
die Bezirke, die bisher unterproportional Plätze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung anbieten, von der BASFI und/oder dem Senat verpflichtet werden, ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, um zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den Bezirken zu kommen.
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