Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/1009  

 
 
Betreff: Vorlage der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur öffentlichen-rechtlichen Unterbringung beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:403.60-08
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
19.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 403.60-08              Drucksachen-Nr. XIX/1009

              19.12.2012


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Herr Omniczynski, Kleszcz, Strehlow und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Hauptausschuss

19.12.2012

2.1

 


!Titel!


Vorlage der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur öffentlichen-rechtlichen Unterbringung   beschlossene Fassung


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

Beschlussvorschlag:

 


1a

Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine erneute Errichtung von Bauwerken zur  öffentlich-rechtlichen Unterbringung auf dem Gelände südlich der Rothenhauschaussee entschieden ab. Sie fordert, dass die für dieses Gebiet geplanten Arbeiten zur Schaffung von (Ersatz-)Kleingartenflächen ohne Verzögerung fortgesetzt werden können und tatsächlich ohne Verzögerung fortgesetzt werden.

1b

Die Bezirksversammlung hält eine öffentlich-rechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und/oder Zuwanderern auf einem Teil des geplanten Gewerbegebietes nördlich der A 25 / östlich des Curslacker Neuen Deichs für eine sehr viel bessere Lösung. Sie akzeptiert deshalb die Unterbringung von ca. 200 Personen auf diesem Gebiet für bis zu vier Jahre. In dieser Zeit müssen auch die vor einer sinnvollen Nutzung dieses geplanten               Gewerbegebietes zu regelnden Fragen „Verlagerung der vorhandenen Kleingärten“ und „Zukunft des von der zierlichen Tellerschnecke besiedelten Bereichs“ geklärt werden.

2a

Die Bezirksversammlung akzeptiert die öffentlich-rechtliche Unterbringung von ca. 100 Personen im Bereich Moorfleet. Dafür kann die Schule Sandwisch genutzt werden.

2b

Bevor aber auf dem Schulgelände Container aufgestellt werden, sollte noch einmal intensiv geprüft werden, ob die Container nicht auf einem nicht von den Sanierungsarbeiten betroffenen Teil des künftigen Gewerbegebiets östlich des Brennerhofs aufgestellt werden können. Damit würde einerseits dem Wunsch nach Dezentralisierung der Unterbringung entgegengekommen, andererseits wäre trotzdem eine gemeinsame Betreuung der dann beiden Einrichtungen in Moorfleet möglich.

 

 

2c

Die Unterbringung in Moorfleet muss spätestens zum Schuljahr 2015/2016 beendet werden, damit eine im zu beschließenden Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen vorgesehene Nutzung der Schule Sandwisch durch die G 13 auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

 

2d

Die Nutzung der Schulturnhalle Sandwisch muss auch während der Nutzung des Schulgebäudes für die öffentlich-rechtliche Unterbringung im bisherigen Umfang möglich sein.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen