Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/1009
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 403.60-08 Drucksachen-Nr. XIX/1009 19.12.2012
Antrag - öffentlich - der BAbg. Herr Omniczynski, Kleszcz, Strehlow und SPD-Fraktion
!Titel! Vorlage der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur öffentlichen-rechtlichen Unterbringung beschlossene Fassung !Titel!
Sachverhalt:
Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
1a Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine erneute Errichtung von Bauwerken zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung auf dem Gelände südlich der Rothenhauschaussee entschieden ab. Sie fordert, dass die für dieses Gebiet geplanten Arbeiten zur Schaffung von (Ersatz-)Kleingartenflächen ohne Verzögerung fortgesetzt werden können und tatsächlich ohne Verzögerung fortgesetzt werden. 1b Die Bezirksversammlung hält eine öffentlich-rechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und/oder Zuwanderern auf einem Teil des geplanten Gewerbegebietes nördlich der A 25 / östlich des Curslacker Neuen Deichs für eine sehr viel bessere Lösung. Sie akzeptiert deshalb die Unterbringung von ca. 200 Personen auf diesem Gebiet für bis zu vier Jahre. In dieser Zeit müssen auch die vor einer sinnvollen Nutzung dieses geplanten Gewerbegebietes zu regelnden Fragen „Verlagerung der vorhandenen Kleingärten“ und „Zukunft des von der zierlichen Tellerschnecke besiedelten Bereichs“ geklärt werden. 2a Die Bezirksversammlung akzeptiert die öffentlich-rechtliche Unterbringung von ca. 100 Personen im Bereich Moorfleet. Dafür kann die Schule Sandwisch genutzt werden. 2b Bevor aber auf dem Schulgelände Container aufgestellt werden, sollte noch einmal intensiv geprüft werden, ob die Container nicht auf einem nicht von den Sanierungsarbeiten betroffenen Teil des künftigen Gewerbegebiets östlich des Brennerhofs aufgestellt werden können. Damit würde einerseits dem Wunsch nach Dezentralisierung der Unterbringung entgegengekommen, andererseits wäre trotzdem eine gemeinsame Betreuung der dann beiden Einrichtungen in Moorfleet möglich.
2c Die Unterbringung in Moorfleet muss spätestens zum Schuljahr 2015/2016 beendet werden, damit eine im zu beschließenden Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen vorgesehene Nutzung der Schule Sandwisch durch die G 13 auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
2d Die Nutzung der Schulturnhalle Sandwisch muss auch während der Nutzung des Schulgebäudes für die öffentlich-rechtliche Unterbringung im bisherigen Umfang möglich sein.
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