Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/1061  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:120.91-02
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
31.01.2013 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   
Bezirksversammlung Bergedorf
28.02.2013 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 120.91-02              Drucksachen-Nr. XIX/1061

              24.01.2013


 

Antrag

- öffentlich -


des BAbg. Omniczynski und Fraktion der SPD

des BAbg. Noetzel und Fraktion der CDU

der BAbg. Lühr und Fraktion GRÜNE

des BAbg. Jersch und Fraktion DIE LINKE

und des BAbg. Penz und Fraktion FDP/PIRATEN


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

31.01.2013

13.11

Bezirksversammlung Bergedorf

28.02.2013

10.1

 


!Titel!


Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Die bisherige Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf sieht vor, dass Einladungen bzw. Anforderungen von Referenten in Ausschüssen eines Beschlusses der Bezirksversammlung bedürfen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Einladung von Referenten auf ein erforderliches Minimum zu beschränken ist und die Fraktionen die Entscheidung behalten sollen, welche Themen im Rahmen von Selbstbefassung behandelt werden können und welche „politisch“ bewegt werden sollen. Referenten sollten nur dann eingeladen werden, wenn dies für die Arbeit eines Ausschusses unbedingt notwendig ist.

Die Bezirksversammlung Bergedorf besteht aktuell aus fünf Fraktionen. Dadurch ergibt sich eine höhere Anzahl von Anträgen an die Bezirksversammlung. Dazu gehören auch die Anträge für die Einladung bzw. Anforderung von Referenten.

In einem Gespräch zwischen dem Präsidium und den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung Bergedorf ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Notwendigkeit der Optimierung der parlamentarischen Abläufe sinnvoll ist. Eine Möglichkeit dazu könnte die Erweiterung der Befugnisse des Hauptausschusses sein. Aus diesem Grund wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf beantragt.

Diese Verfahrensänderung hat jedoch nur dann eine positive Auswirkung, wenn Anträge auf die Einladung von Referenten dem Hauptausschuss schriftlich vorliegen. Diese Anträge können auch ohne Berücksichtigung der Einladungsfrist behandelt und ggf. beschlossen werden.

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge folgende Änderungen der Geschäftsordnung beschließen:

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 


§ 38
Grundsätze der Ausschusstätigkeit, Vertretung

7.       Die Ausschüsse können beschließen, zu ihrer Unterrichtung und zur Vorbereitung der Arbeit der Bezirksversammlung Angelegenheiten zu behandeln, die mit ihrem Aufgabenbereich in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Beratung kann in der gleichen Sitzung stattfinden, in der der Antrag gestellt worden ist, sofern nicht eine Fraktion widerspricht.

Die Einladung von Referenten bedürfen der Zustimmung der Bezirksversammlung oder des Hauptausschusses (Bericht).

 

§ 40
Hauptausschuss

6.       Der Hauptausschuss ist berechtigt über Anträge zur Einladung von Referenten in Ausschüssen zu entscheiden.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen