Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/1061
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 120.91-02 Drucksachen-Nr. XIX/1061 24.01.2013
Antrag - öffentlich - des BAbg. Omniczynski und Fraktion der SPD des BAbg. Noetzel und Fraktion der CDU der BAbg. Lühr und Fraktion GRÜNE des BAbg. Jersch und Fraktion DIE LINKE und des BAbg. Penz und Fraktion FDP/PIRATEN
!Titel! Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf !Titel!
Sachverhalt:
Die bisherige Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf sieht vor, dass Einladungen bzw. Anforderungen von Referenten in Ausschüssen eines Beschlusses der Bezirksversammlung bedürfen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Einladung von Referenten auf ein erforderliches Minimum zu beschränken ist und die Fraktionen die Entscheidung behalten sollen, welche Themen im Rahmen von Selbstbefassung behandelt werden können und welche „politisch“ bewegt werden sollen. Referenten sollten nur dann eingeladen werden, wenn dies für die Arbeit eines Ausschusses unbedingt notwendig ist. Die Bezirksversammlung Bergedorf besteht aktuell aus fünf Fraktionen. Dadurch ergibt sich eine höhere Anzahl von Anträgen an die Bezirksversammlung. Dazu gehören auch die Anträge für die Einladung bzw. Anforderung von Referenten. In einem Gespräch zwischen dem Präsidium und den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung Bergedorf ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Notwendigkeit der Optimierung der parlamentarischen Abläufe sinnvoll ist. Eine Möglichkeit dazu könnte die Erweiterung der Befugnisse des Hauptausschusses sein. Aus diesem Grund wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorf beantragt. Diese Verfahrensänderung hat jedoch nur dann eine positive Auswirkung, wenn Anträge auf die Einladung von Referenten dem Hauptausschuss schriftlich vorliegen. Diese Anträge können auch ohne Berücksichtigung der Einladungsfrist behandelt und ggf. beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge folgende Änderungen der Geschäftsordnung beschließen:
Beschlussvorschlag:
§ 38 7. Die Ausschüsse können beschließen, zu ihrer Unterrichtung und zur Vorbereitung der Arbeit der Bezirksversammlung Angelegenheiten zu behandeln, die mit ihrem Aufgabenbereich in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Beratung kann in der gleichen Sitzung stattfinden, in der der Antrag gestellt worden ist, sofern nicht eine Fraktion widerspricht.
§ 40 6. Der Hauptausschuss ist berechtigt über Anträge zur Einladung von Referenten in Ausschüssen zu entscheiden.
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