Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/1188  

 
 
Betreff: Arbeitsgruppe "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" und Umsetzung des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz - beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:441.00-10
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.04.2013 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
28.05.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 441.00-10              Drucksachen-Nr. XIX/1188

              18.04.2013


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Kleszcz, Rabe und SPD-Fraktion

der Babg. Garbers, Schumacher und CDU-Fraktion

der BAbg. Becker-Ewe, Podlewski und Fraktion Grüne

der BAbg. Jersch, Heilmann, Yildiz und Fraktion Die Linke


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

25.04.2013

14.3

Jugendhilfeausschuss

28.05.2013

4

 


!Titel!


Arbeitsgruppe „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ und Umsetzung des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz   -   beschlossene Fassung


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Bürgerbeteiligung ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Besonders die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei bezirklichen Planungen und Vorhaben gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für Kinder und Jugendliche sind Beteiligungsprozesse zudem Lern- und Entwicklungsfelder. Junge Menschen, die das Gemeinwesen aktiv mitgestalten, erleben sich als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft und tragen damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Bezirks bei.

 

In welchen Formen und welcher Qualität die Einbindung von Kindern und Jugendlichen geschehen könnte, hat eine Fachtagung des Jugendhilfeausschusses im April ausführlich diskutiert. In dieser Veranstaltung sind konkrete Ideen, Ansätze und Rahmenbedingungen für verbindliche Beteiligungsverfahren im Sinne des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beraten worden. Diese Ergebnisse des Arbeitsprozesses müssen als eine Grundlage für eine verbindliche Umsetzung des § 33 BezVG aufgenommen und weiterentwickelt werden. 

 

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

Beschlussvorschlag:

 


1. Die Bezirksversammlung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die

            - die Forderungen und Arbeitsaufträge des Partizipations-Workshops und         seiner Arbeitsgruppen aufbereitet,

            - Standards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen             und Vorhaben gemäß § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entwickelt und

            - eine Richtlinie für die Umsetzung von Beteiligungsprozessen gemäß § 33             Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) erstellt.    

 

2. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind:

            - je ein/e Vertreter/in der SPD-, CDU-, Grünen- und Linken-Fraktion der Bezirksversammlung Bergedorf,

            - zwei Vertreter/innen von Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit,

            - je ein Vertreter aus den Dezernaten des Bezirksamtes,

            - die Jugendhilfeplanerin des Bezirksamtes und

            - ein Vertreter aus dem Bereich Schule.

 

3. Parallel zu der Arbeitsgruppe des Punktes 2 wird ein Arbeitskreis mit Jugendlichen aus dem Umfeld von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des Bergedorfer KreisschülerInnenrates gegründet. Dieser Arbeitskreis orientiert sich bei seiner Arbeit an den inhaltlichen Vorgaben des Punktes 1. Geleitet und moderiert wird der Arbeitskreis durch eine/n Vertreter/in des Bezirksamtes. Die Beratungen und Ergebnisse dieses Arbeitskreises fließen in die Beratungen der unter Punkt 2 genannten Arbeitsgruppe ein.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss berät über die Besetzung des Spiegelstrichs 2, des Punktes 2, über die Anzahl und die Mitglieder des Punktes 3 und über die Umsetzung der grundsätzlichen Arbeitsaufträge des Punktes 1 in der nächsten Sitzung des Ausschusses.

 

5. Die Arbeitsgruppe ist dem Jugendhilfeausschuss angegliedert. Sie berichtet dem Ausschuss regelmäßig über den Sachstand der Beratung.

 

6. Die Arbeitsgruppe legt dem Jugendhilfeausschuss in der November-Sitzung 2013 einen Entwurf einer Richtlinie für die Umsetzung von Beteiligungsprozessen gemäß § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vor. Der Jugendhilfeausschuss berät über diesen Entwurf und erstattet der Bezirksversammlung bis spätestens Februar 2014 Bericht über den Entwurf der Richtlinie für die Umsetzung von Beteiligungsprozessen gemäß § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). 

 


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen