Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX/1194
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Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
Az. 120.95-50 Drucksachen-Nr. XIX/1194 18.04.2013
Antrag - öffentlich - der BAbg. Kleszcz, Jarchow, Omniczynski und SPD-Fraktion und BAbg. Lühr, von Podlewski, Fleige, Becker-Ewe und GRÜNE Fraktion und BAbg. Jersch, Fraktion DIE LINKE und BAbg. Penz, Piratenpartei
!Titel! Bürgerbegehren Windkraft – ergänzte Fassung Tischvorlage !Titel!
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich in der Sitzung am 28.03.2013 mit dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens Windkraft beschäftigt und der Drucksache XIX/1130 zugestimmt. Die Bezirksversammlung muss sich in der April-Sitzung damit befassen, ob und wie ein Bürgerentscheid stattfinden soll. Ziel des Bürgerbegehrens, welches durch die Bürgerinitiative angestoßen worden ist, ist es die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in den Vier- und Marschlanden, in der von der Fachbehörde angedachten Art und Weise zu verändern. Mit der von der Bürgerinitiative beabsichtigten Änderung der Festsetzungen der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen, würde die Zielsetzung des Repowerings unterlaufen werden und die damit verbundene Hamburger Beteiligung an der Umsetzung der Energiewende nicht entsprechend umgesetzt werden können.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt, dass es gem. § 7 Abs. 4 BezAbstDurchfG eine Gegenvorlage der Bezirksversammlung Bergedorf zu dem Bürgerentscheid Windkraft geben soll. Die Fragestellung der Bezirksversammlung lautet: "Sind Sie dafür, dass im Bezirk Bergedorf vier Flächen für leistungsfähige Windkraftanlagen ausgewiesen werden, damit Bergedorf seinen Beitrag zur Energiewende leistet, der Atomausstieg voran kommt und der Pannenreaktor in Krümmel für immer abgeschaltet bleibt?" 2. Die Bezirksversammlung beauftragt das Bezirksamt sich mit den Verantwortlichen der Bürgerinitiative abzustimmen, ob beide Fragestellungen gem. § 9 Abs. 5 BezAbstDurchfG als „Entweder-Oder-Frage“ gegenübergestellt werden können. Das Bezirksamt berichtet der Bezirksversammlung in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 08.05.2013 über die Ergebnisse der Abstimmung. 3. Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt, dass der Bürgerentscheid gem. § 7 Abs. 1 BezAbstDurchfG vier Monate nach dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens, am 11.07.2013 durchgeführt wird. 4. Der Versand der vollständigen Abstimmungsunterlagen soll durch den auftragnehmenden Dienstleister bis zum 11.06.2013 erfolgen. Das Bezirksamt soll in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister prüfen, ob eine Verschickung der Abstimmungsunterlagen vor dem 11.06.2013 möglich ist. Das Bezirksamt berichtet der Bezirksversammlung über die Ergebnisse der Abstimmung. 5. Die Bezirksversammlung gibt eine nach den Fraktionen getrennte Stellungnahme in der Informationsbroschüre ab. Der Umfang der Zeilen für die jeweiligen Fraktionen ist angelehnt an die Anzahl der Sitze in der Bezirksversammlung.
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