Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/1194  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren Windkraft - ergänzte Fassung Tischvorlage
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:120.95-50
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.04.2013 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 120.95-50              Drucksachen-Nr. XIX/1194

              18.04.2013


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Kleszcz, Jarchow, Omniczynski und SPD-Fraktion

und BAbg. Lühr, von Podlewski, Fleige, Becker-Ewe und GRÜNE Fraktion

und BAbg. Jersch, Fraktion DIE LINKE

und BAbg. Penz, Piratenpartei


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

25.04.2013

7.1.1

 


!Titel!


Bürgerbegehren Windkraft  –  ergänzte Fassung Tischvorlage


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich in der Sitzung am 28.03.2013 mit dem Zustande­kommen des Bürgerbegehrens Windkraft beschäftigt und der Drucksache XIX/1130 zugestimmt. Die Bezirksversammlung muss sich in der April-Sitzung damit befassen, ob und wie ein Bürger­entscheid stattfinden soll.

Ziel des Bürgerbegehrens, welches durch die Bürgerinitiative angestoßen worden ist, ist es die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergie­anlagen in den Vier- und Marschlanden, in der von der Fachbehörde angedachten Art und Weise zu verändern. Mit der von der Bürgerinitiative beabsichtigten Änderung der Festsetzungen der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen, würde die Zielsetzung des Re­power­ings unterlaufen werden und die damit verbundene Hamburger Beteiligung an der Umsetzung der Energiewende nicht entsprechend umgesetzt werden können.


 

Beschlussvorschlag:

 


1. Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt, dass es gem. § 7 Abs. 4 BezAbstDurchfG eine Gegenvorlage der Bezirksversammlung Bergedorf zu dem Bürgerentscheid Windkraft geben soll. Die Fragestellung der Bezirksversammlung lautet:

"Sind Sie dafür, dass im Bezirk Bergedorf vier Flächen für leistungsfähige Windkraftanlagen aus­gewiesen werden, damit Bergedorf seinen Beitrag zur Energiewende leistet, der Atomausstieg voran kommt und der Pannenreaktor in Krümmel für immer abgeschaltet bleibt?"

2. Die Bezirksversammlung beauftragt das Bezirksamt sich mit den Verantwortlichen der Bürger­initiative abzustimmen, ob beide Fragestellungen gem. § 9 Abs. 5 BezAbstDurchfG als „Entweder-Oder-Frage“ gegenübergestellt werden können. Das Bezirksamt berichtet der Bezirks­ver­samm­lung in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 08.05.2013 über die Ergebnisse der Ab­stimmung.

3. Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt, dass der Bürgerentscheid gem. § 7 Abs. 1 BezAbstDurchfG vier Monate nach dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens, am 11.07.2013 durchgeführt wird.  

4. Der Versand der vollständigen Abstimmungsunterlagen soll durch den auftragnehmenden Dienstleister bis zum 11.06.2013 erfolgen. Das Bezirksamt soll in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister prüfen, ob eine Verschickung der Abstimmungsunterlagen vor dem 11.06.2013 möglich ist. Das Bezirksamt berichtet der Bezirksversammlung über die Ergebnisse der Ab­stimmung.

5. Die Bezirksversammlung gibt eine nach den Fraktionen getrennte Stellungnahme in der Informationsbroschüre ab. Der Umfang der Zeilen für die jeweiligen Fraktionen ist ange­lehnt an die Anzahl der Sitze in der Bezirksversammlung.


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen