Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - XIX/1191  

 
 
Betreff: Erweiterung des Stadtteilbeirats Bergedorf-Süd (SPD) - beschlossene Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Aktenzeichen:406.01-01
Federführend:Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.04.2013 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksversammlung

 

Az. 406.01-01              Drucksachen-Nr. XIX/1191

              18.04.2013


 

Antrag

- öffentlich -


der BAbg. Omniczynski, Baden, Lenné und SPD-Fraktion


 

Beratungsfolge

am

TOP

Bezirksversammlung Bergedorf

25.04.2013

14.4

 


!Titel!


Erweiterung des Stadtteilbeirats Bergedorf-Süd (SPD)   -   beschlossene Fassung


!Titel!


 


 


Sachverhalt:

 


Im letzten Jahr hat die Bezirksversammlung für das Fördergebiet Bergedorf-Süd im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung die Einsetzung eines Stadtteilbeirates beschlossen. Damit soll die Beteiligung der Bewohner und Betroffenen von den Fördermaßnahmen sichergestellt werden.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen zur Partizipation von Kinder und Jugendlichen noch nicht weit gediehen. Nun besteht aber die Gelegenheit, auch im Bezirk Bergedorf einen ersten konkreten Schritt zur Umsetzung des § 33 BezVG zu machen. Außerdem geht es im Stadtteilbeirat Bergedorf-Süd auch ganz konkret um die Zukunft des Lichtwarkhauses mit dem Haus der Jugend.

 

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

Beschlussvorschlag:

 


 

1.        Der Stadtteilbeirat Bergedorf-Süd wird erweitert um zwei Vertreter/innen der Jugendlichen, die die im Planungsgebiet befindlichen oder unmittelbar ans Gebiet angrenzenden Kinder- und Jugendeinrichtungen nutzen.

 

2.        Damit diese Vertreter/innen eine möglichst große Legitimation durch ein transpatentes Wahlverfahren bekommen, wird das Bezirksamt aufgefordert, dem nächsten Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag für ein Wahlverfahren zu unterbreiten. Der Jugendhilfeausschuss soll dann über das Wahlverfahren entscheiden.

 


 


 

 

Anlage/n:

ohne Anlagen